Torsten Jannack
Torsten Jannack
Rechtsanwalt
Dortmund

kompetent - vertrauensvoll - freundlich - offen

Sowohl in der gerichtlichen Interessenvertretung als auch als unabhängiger, persönlicher Berater mit verständlichen Worten orientiere ich mich an diesen Leitlinien. Im Mittelpunkt meiner Arbeit steht das Interesse meiner Mandanten an einer schnellen und wirtschaftlichen Lösung ihrer Konflikte.
Zu meinen Mandanten gehören Arbeitnehmer ebenso wie Unternehmer aus dem Dienstleistungssektor, der IT-Branche, Gewerbetreibende aus Einzelhandel und Handwerk sowie Freiberufler wie Ärzte, Steuerberater und Ingenieure.

Ich decke nicht das Leistungsspektrum internationaler Großkanzleien ab. Vielmehr habe ich mich bewußt auf die Schwerpunkte Arbeit, Inkasso, Vertrag und Verkehr konzentriert - damit Sie darauf vertrauen können, dass ich über die erforderliche Kompetenz und Aktualität verfüge, Ihren Rechtsstreit zu Ihrer Zufriedenheit zu begleiten.

Ihre arbeitsrechtlichen Ansprüche setze ich nach eingehender Prüfung der Rechtslage durch. Dabei greife ich auf die Erfahrungswerte zurück, die ich mir als Fachanwalt für Arbeitsrecht in der gerichtlichen Vertretung erworben habe.

Kontakt

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Torsten Jannack Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht
Herr Torsten Jannack
Kleppingstr. 20
44135 Dortmund
0231-7248524
0231-7248518
Torsten Jannack Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt
Arbeitsrecht
Inkasso, Vertragsrecht
1997
Hamm
Deutscher AnwaltVerein, ARGE Arbeitsrecht im Deutschen AnwaltVerein, ARGE Verkehrsrecht im Deutschen AnwaltVerein, schadenfix.de, rechtsanwalt.com, anwalt.com
Englisch
(Gut)
,
Italienisch
(Grundkenntnisse)
Fortbildungsbescheinigung des Deutschen AnwaltVerein
Deutschland
Nordrhein-Westfalen
Beiträge von Torsten Jannack
Seit der Wirtschaftskrise machen Arbeitgeber vermehrt von einer vereinfachten Möglichkeit betriebsbedingter Kündigungen Gebrauch. Nach § 1 Abs. 5 KSchG wird nämlich vermutet, dass dringende betriebliche Gründe vorliegen, wenn bei einer Kündigung aufgrund Betriebsänderung die zu kündigenden...
Seit der Wirtschaftskrise machen Arbeitgeber vermehrt von einer vereinfachten Möglichkeit betriebsbedingter Kündigungen Gebrauch. Nach § 1 Abs. 5 KSchG wird nämlich vermutet, dass dringende betriebliche Gründe vorliegen, wenn bei einer Kündigung aufgrund Betriebsänderung die zu kündigenden...
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